Stand Up Paddling

Sicherheit

Paddlerin auf dem See.
Outdoorsportarten wie SUP erfordern erhöhte Sicherheitsmassnahmen. Für alle Vorhaben von Einzelpaddlern oder paddelnden Gruppen auf dem Wasser ergeben sich unterschiedliche Herausforderungen: verändernde Situationen der Umgebung, Wetter, menschliche Faktoren. Deshalb sind für jede Aktivität mit erhöhten Sicherheitsanforderungen spezielle Vorsichtsmassnahmen zu treffen.

 

 

Im Kapitel Tourenplanung werden Beispiele von Überlegungen präsentiert, die der Tourenleiter bei der Planung und während der Tour vornehmen muss. Diese Überlegungen können für Vorhaben von Paddlern als Sicherheitsdispositiv dienen. Zu einer umsichtigen Planung gehört auch ein Notfallszenario.

Die folgenden Sicherheitsvorkehrungen ergänzen jene, die bereits im Kapitel Tourenplanung vorgestellt wurden. Die beschriebenen Faktoren beziehen sich ebenfalls auf die Inhalte des Modells 3 × 3.

Verhältnisse

Wetterveränderung

Eine Wetterveränderung nimmt man oft erst wahr, wenn bereits starker Wind aufkommt, es stürmt oder regnet. Wenn man sich zu diesem Zeitpunkt auf dem See befindet, gerät man unter Umständen in grosse Gefahr. Deshalb ist es wichtig, die ersten Anzeichen einer Wetterveränderung früh zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Wer eine Gruppe leitet, muss die Wetterprognosen bereits vor dem Paddeln beurteilen. Gewitter lassen sich am besten mit einem Wetterradar erkennen. Ausserdem sollte das Wetter auch auf dem See immer im Auge behalten werden!

Wind

Die Sturmwarndienste am Seeufer warnen vor Starkwind und Sturm. Die Sturmwarnleuchten sind so angeordnet, dass mindestens zwei Leuchten von jedem Punkt auf dem See erkannt werden können:

Starkwindwarnung (orangefarbiges Blinklicht, lleuchtet ca. 40 x/Min. auf): Macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von 25 bis 33 Knoten (ca. 46–61 km/h) ohne nähere Zeitangabe aufmerksam. Die Seenutzer sind aufgefordert, die Wetterentwicklung selber zu beobachten, diese laufend neu zu beurteilen und sich der allgemeinen Sorgfaltspflicht entsprechend zu verhalten.

Leuchtet die Starkwindwarnung (Licht blinkt weniger häufig als 1 × /Sek.): Ufernähe aufsuchen und bereit machen zum allfälligen Auswassern.

Sturmwarnung (orangefarbiges Blinklicht, leuchtet ca. 90 ×/Min.): Macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von über 33 Knoten (über 60 km/h) ohne nähere Zeitangabe aufmerksam.

Leuchtet die Sturmwarnung (Licht blinkt häufiger als 1 ×/Sek.): Das Wasser an der nächstmöglichen Auswasserungsstelle verlassen. Falls der Ausstieg an einem anderen Ort erfolgt als der Einstieg, müssen Angehörige oder die Seepolizei verständigt werden, um unnötige Suchaktionen zu vermeiden.

Verhalten bei Wind

Starker Wind kann die Gruppe rasch auseinandertreiben. Wie verhalten Sie sich am besten bei starkem Wind?

  • Versuchen Sie, die Gruppe zusammen zu halten.
  • Paddeln Sie mit der ganzen Gruppe auf den Knien weiter. So wird die Angriffsfläche verringert, und die SUPs können einfacher manövriert werden.
  • Suchen Sie mit der Gruppe die Ufernähe auf.
  • Tragen Sie eine Leash (Verbindung zum Brett), damit das Brett vom Wind nicht weggetrieben wird. Die Leash ermöglicht es zudem, einen Teilnehmer abzuschleppen, sollte es einmal zu viel Wind haben oder sonst ein Notfall bestehen. Selber nie die Verbindung zur eigenen Leash trennen!
  • Verlassen Sie das SUP nicht, da es als Rettungsinsel dient.

Gewitter

Gewitter können trotz guter Wettervorhersagen überraschend auftreten. Wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 10 Sekunden vergehen, spricht man von einem nahen Gewitter. Tritt diese Situation ein, sollten Sie sich nicht im Freien und schon gar nicht mehr auf dem Wasser aufhalten.

Bei Gewitter das Wasser mit der Gruppe an der nächstmöglichen Ausstiegsstelle verlassen.

Umgebung

Naturschutz

Naturschutzzonen sind gut sichtbar mit gelben Bojen gekennzeichnet. Die abgesperrten Naturschutzgebiete dürfen auch von den Stand Up Paddlern nicht befahren werden! Bitte bei der Nutzung der Gewässer an folgende Vorschriften halten – der Umwelt zuliebe:

  • Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen dürfen nicht befahren werden. In der Regel ist ein Abstand von mindestens 25m einzuhalten.
  • Allgemein genügend Abstand zu Wildtieren halten.
  • Enten- und Vogelgruppen sowie Nistplätze und Zuggebiete der Vögel weiträumig umfahren.
  • Sorge tragen zu Natur und Umwelt: Abfälle werden an Land entsorgt.

Rechtliche Grundlagen

Als Basis für die rechtlichen Grundlagen dient das Merkblatt der Vereinigung der Schifffahrtsämter «VKS Merkblatt Nr. 6». Das Wichtigste in Kürze:

  • SUP fallen unter die Gruppe Paddelboote, eine Untergruppe der Ruderboote.
  • SUP werden nicht immatrikuliert. Das bedeutet, das Brett trägt keine Nummer und muss beim Schifffahrtsamt nicht gemeldet werden. Aber:
  • SUP tragen gut sichtbar den Namen und die Adresse des Eigentümers oder seines Halters. Bei Verlust des Bretts muss die Seepolizei informiert werden.
  • Ausserhalb der äusseren Uferzone (300m) und beim Befahren von Flüssen ist eine Rettungsweste, zumindest eine Schwimmhilfe mit 50 Newton Mindestauftrieb pro Person mitzuführen.
  • Nachts und bei schlechter Sicht sind SUP mit einem weissen Rundumlicht zu beleuchten.
  • Das Befahren der Schwimmer- sowie Naturschutzzonen ist verboten. Diese werden mit gelben resp. weissen Bojen gekennzeichnet.

Rettungsweste und Schwimmhilfe sollten nicht nur mitgeführt, sondern immer getragen werden. Die Leash sollte auf dem See immer als Verbindung zum Brett getragen werden. Auf Fliessgewässer muss die Leash in Notsituationen auslösbar sein und soll nicht am Fussgelenk getragen werden. Ansonsten wird auf dem Fluss vom Tragen einer Leash abgeraten.

Vorrang-Regeln auf dem See

Beim Aufeinandertreffen der verschiedenen Seenutzer gelten folgende Vorrangregeln:

  • Vorrangschiffe (grüner Ball): Kursschiffe, Polizei mit Blaulicht
  • Güterschiffe
  • Berufsfischer (sofern der gelbe Ball gesetzt ist)
  • Segelschiffe
  • Ruderboote (SUP)
  • Motorboote
  • Windsurfer und Kitesurfer

Zudem gilt:

  • Schwimmenden Personen muss ausgewichen werden.
  • Von Sportfischern mit weissem Ball (Ruderboot oder Motorboot) ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 50m, respektive 200m achterlich (hinten) zu halten.

Kursleitende sollten dafür sorgen, dass z. B. beim Überqueren einer Ein- und Ausfahrt für Schiffe die Gruppe zusammen bleibt. Am besten ist es, die Gruppe kurz anzuhalten und den Schiffen den Vortritt zu lassen.

Mehr dazu

Mensch

Voraussetzungen der Teilnehmenden

Als Kursleiter müssen Sie bei Kursbeginn klären, ob die Kinder und Jugendlichen bereits an das Wasser gewöhnt sind und über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen. Der Water Safety Check (WSC) der bfu bietet dazu eine optimale Grundlage. So kann eine Leiterperson prüfen, ob sich eine Person nach einem Sturz ins Wasser selber retten kann.

Durchführung eines SUP-Kurses/Ausflugs

Die Leiterperson (z. B. Lehrperson) sollte als Erstes bei ihrer Organisation (z. B. Schule) abklären, welche Anerkennungen für Aufsichtspersonen auf dem Wasser gefordert sind. Wer keine oder wenig Erfahrung im Unterricht auf dem Wasser hat, sollte dringend eine geübte Wassersportleiterperson für den Kurs/ Ausflug beiziehen. Professionelle SUP-Vermietstationen geben dazu gerne Auskunft.

SUP-Vermietstation

Wenn Sie den Beizug einer SUP-Vermietstation in Betracht ziehen, dann sollten Sie auf einige Punkte achten:

  • Die Instruktoren der Vermietstation sollten eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.
  • Die Vermietstation muss zwingend über genügend Schwimmwesten in den passenden Grössen verfügen.
  • Je nach Wetter müssen auch genügend Neoprenanzüge zur Verfügung stehen.