Umgang mit Gewalt – Spielfeld

Schutz für Schiedsrichter

Dieses Fallbeispiel rund um ein Fussballspiel zeigt eine Realität auf. Ein Schiedsrichter wird während eines Entscheides vom sanktionierten Spieler bedroht und tätlich angegangen.

In einem Junioren-B-Fussballspiel zeigt der Schiedsrichter wegen eines groben Foulspiels die rote Karte. Daraufhin beleidigt der bestrafte Spieler den Schiedsrichter und droht, ihn nach dem Spiel umzubringen. Der Schiedsrichter bricht die Partie nach dieser Drohung ab.

Vor der Schiedsrichter-Garderobe wartet der bestrafte Spieler auf ihn, beleidigt ihn nochmals und tritt ihn in den Rücken. Als sich der Schiedsrichter umdreht, bekommt er noch eine Ohrfeige verpasst. Eine folgenreiche Tat: Die Wettspielkommission schliesst die Junioren-B-Mannschaft des Täters für die Herbstrunde vom Spielbetrieb aus und büsst sie mit CHF 1000.–. Die KSK (Kontroll- und Strafkommission) sperrt den fraglichen Spieler für 36 Monate und büsst ihn mit CHF 200.–.

Fragen

  • Genügen Drohungen an den Schiedsrichter, um ein Spiel abzubrechen?
  • Wer garantiert für die Sicherheit des Unparteiischen nach dem Spielabbruch?
  • Weshalb wird neben dem Einzeltäter die ganze Mannschaft bestraft?
  • Welches Nachspiel zieht es nach sich (strafrechtlich, auf Verbandsebene)?
  • Wie reagieren die sanktionierten Spieler und Trainer (z. B. mittels Rekurs)?

Interventionen

  • Die Tat eines Einzelnen fällt reglementarisch auf dessen Team zurück. Spieler und Trainer des involvierten Teams sind für die Sicherheit des Schiedsrichters verantwortlich, den sie letztlich vor dem Ausraster ihres Clubkollegen schützen müssen.
  • Es ist Aufgabe des (in diesem Fall nicht anwesenden) Trainers, den überhitzten Spieler frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen, d.h. ihn auszuwechseln.
  • Vor dem Entscheid der KSK werden beide Parteien angehört. In diesem Fall rekurriert der bestrafte Verein nicht gegen das Urteil. Er anerkennt seine Schuld, insbesondere auch, dass kein Trainer anwesend war, und schliesst den fehlbaren Spieler aus dem Verein aus.
  • Den sanktionierten Spielern und ihrem Trainer bleibt die Möglichkeit offen, die Saison in einer anderen Mannschaft des gleichen Vereins zu Ende zu spielen.
  • Der Schiedsrichter kann den fehlbaren Spieler zusätzlich strafrechtlich belangen.

Bemerkungen: Schimpftiraden und Drohungen nach einem Platzverweis sind Ausraster, die unbedingt ernst genommen werden müssen. Der Schiedsrichter soll sich auf den Schutz durch den Organisator (d.h. des Heimclubs) verlassen können. Wenn seine Sicherheit nach einem solchen Fall (Platzverweis, Drohung, Spielabbruch) nicht mehr garantiert ist, wird der Schiedsrichter zum Freiwild, der Heimclub macht sich mitschuldig.

Angriffe auf Schiedsrichter werden weiterhin über die sportinterne Gerichtsbarkeit geahndet. Das heisst im Normalfall, dass der Schiedsrichter rapportiert, was dann eine Verbandssanktion (Spielsperren) zur Folge hat. Dazu kommen oft clubinterne Sanktionen. Bei physischen Attacken kann der Schiedsrichter eine Strafanzeige gegen den/die fehlbaren Spieler machen. Bei der Schiedsrichterausbildung sollte diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Einigen Spielern aller Ligen muss wiederholt vermittelt werden, dass das Spielfeld kein rechtsfreier Raum ist.