Winterlager – Organisation

Lagerregeln

Während des Lagers übernimmt das Leitungsteam die Obhut der Kinder und Jugendlichen, die sonst bei den Eltern liegt. Deshalb ist es notwendig, dass die Lagerleitung für den Zeitraum des Lagers Regeln aufstellt und für deren Einhaltung sorgt.
Comic: Kinder bei einer Schneeballschlacht

Damit das Lagerleben gut funktioniert, ist es wichtig, dass alle die Regeln kennen, verstehen und sich daran halten.

Folgendes Vorgehen hat sich bewährt:

  1. Vor dem Lager: Das Leitungsteam legt vor dem Lager Punkte fest, die zwingend in die Regeln gehören (Sicherheitsregeln, Regeln aufgrund des gesetzlichen Rahmens usw.). Ebenfalls werden sinnvolle Konsequenzen einer Regelübertretung festgelegt. Sie dürfen für die fehlbare Person keine längerfristigen negativen oder gar traumatisierenden Folgen haben. Es ist sinnvoll, diese im Vorfeld erarbeiteten Regeln den Eltern am Informationsabend oder in den Detailinformationen mitzuteilen.
  2. Zu Beginn des Lagers: Am ersten Lagertag werden den Teilnehmenden alle Regeln und Konsequenzen kommuniziert und eventuell zusätzliche erarbeitet. Ziel ist, dass allen die Regeln klar sind und sich die Teilnehmenden altersgerecht mit den Regeln auseinandergesetzt haben. Konnten sie bei der Erarbeitung mitbestimmen, können sie sich besser damit identifizieren und halten sie eher ein. Im Sinne eines Lagerpaktes können sie auf einem grossen Plakat festgehalten und von den Teilnehmenden unterschrieben werden.
  3. Am Ende des Lagers: Es kann lehrreich sein, die Regeln mit der ganzen Lagergemeinschaft am Ende des Lagers auszuwerten.

Flexibilität einrechnen

Die Lagerregeln sollen dem Alter der Teilnehmenden angepasst sein. Je älter die Teilnehmenden sind, desto mehr möchten sie auch mitbestimmen. Ausserdem ist es wichtig, dass die Lagerleitung noch etwas Ermessensspielraum hat. Regeln, die sich nicht bewähren, sollen auch abgeändert oder ergänzt werden können.

Folgende Bereiche sind für ein Lager zu regeln:

  • Sicherheit: Einige Regeln sind für die Sicherheit des Leitungsteams und der Teilnehmenden notwendig (z. B. betreffend Absturzgefahr in der Nähe des Lagerhauses, Verlassen des Lagergeländes, Umgang mit Feuer und Material).
  • Suchtmittel: Das Gesetz gibt vor, wie der Umgang damit geregelt werden muss. Die Konsequenzen sollten ausführlich diskutiert werden, wohl überlegt und auch durchsetzbar sein.
  • Zusammenleben: Es bietet sich an, die Regeln, die sich auf das Zusammenleben der Lagergemeinschaft beziehen, mit den Teilnehmenden zusammen festzulegen. Dazu gehören beispielsweise Regeln zu den Ämtli, zum Umgang untereinander, zur Tischkultur, zur Zimmerordnung, zur Nachtruhe oder zum Umgang mit Esspaketen.
  • Elektronische Geräte: Die Regeln zum Umgang mit elektronischen Geräten werden bereits vor dem Lager (in der Lagerinformation) kommuniziert. Welche Geräte dürfen nicht mitgenommen werden? Welche Verwendung ist toleriert?
  • Geschlechtergemischte Lager: Nehmen an einem Lager sowohl Mädchen als auch Buben teil, braucht es einige zusätzliche Regeln. Dabei geht es darum, die Intimsphäre beider Geschlechter zu schützen und Grenzverletzungen zu vermeiden. Auch ohne böse Absicht können solche entstehen. Diese sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sehr unangenehm.