Rafting oder Canyoning im Schulunterricht?
River Rafting oder Canyoning – darf der Lehrer solche Sportaktivitäten in den Schulunterricht einbauen? Die bfu nimmt in einem Papier ihre Position ein.
Was gehört in den Sportunterricht, was nicht? Oft stehen Sportunterrichtende Lehrpersonen vor der Frage: Darf ich das oder darf ich das nicht. Die bfu hat diesbezüglich eine klare Haltung.
Die bfu kann allerdings nur empfehlen und nicht verbieten. In ihrem Positionspaper ruft sie einige Punkte in Erinnerung: Die Obhutspflicht liegt immer bei der Lehrperson. Sie ist für die Unversehrtheit der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Die Hauptverantwortung liegt bei der Lehrkraft und kann nicht an Dritte (Guides, Führer, Bademeister etc.) «abgetreten» werden.
Die bfu bezieht sich in ihrem Positionspapier bei den nicht empfohlenen Sportarten auf jene von J+S. Diese umfassen:
- Sämtliche Motor- und Flugsporttätigkeiten
- Sämtliche Kampfsportarten, die den Niederschlag des Gegners zulassen
- Canyoning, Hydrospeed, Gerätetauchen
Diese Aufzählung ist allerdings nicht abschliessend und kann je nach Entwicklung von neuen Sportarten erweitert werden.
Die bfu empfiehlt den Lehrkräften der Volksschulstufe (obligatorische Schulzeit), die von J+S ausgeschlossenen Sportarten nicht in den Unterricht aufzunehmen. Es gibt unzählige weitere Outdoor- Aktivitäten – spannende, lehrreiche, anspruchsvolle – die bei Schüler/innen genauso gut ankommen wie riskante Trendsportarten.